Aufhebungsvertrag: Einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Ein Aufhebungsvertrag ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses – ohne Kündigung und ohne Einhaltung gesetzlicher Fristen. Beide Seiten regeln gemeinsam das Austrittsdatum sowie weitere Bedingungen wie Abfindung, Freistellung oder Zeugnisformulierung.
Im Gegensatz zur Kündigung ist ein Aufhebungsvertrag nicht einseitig, sondern verhandelbar – doch er muss schriftlich erfolgen. Ein Rücktritt oder Widerruf ist in der Regel ausgeschlossen. Daher ist eine rechtliche Prüfung vor Unterzeichnung dringend zu empfehlen.
Wichtige Punkte im Aufhebungsvertrag können sein:
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Beendigungsdatum des Arbeitsverhältnisses
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Abfindungsregelung
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Freistellung mit oder ohne Lohnfortzahlung
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Resturlaub und Überstunden
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qualifiziertes Arbeitszeugnis
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Verzicht auf Kündigungsschutzklage
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Wettbewerbs- oder Verschwiegenheitsklauseln
Achtung bei Arbeitslosengeld:
Unterschreibt ein Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund, droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (§ 159 SGB III). Deshalb ist anwaltliche Beratung – insbesondere bei Druck durch den Arbeitgeber – unerlässlich.
Unser Angebot:
Wir beraten Sie individuell zur rechtssicheren Gestaltung oder Prüfung eines Aufhebungsvertrags – ob als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber.

