FAQ
1. Was sollte man tun, wenn man eine Kündigung erhält?
Nach Erhalt einer ordentlichen Kündigung empfehlen wir, sich umgehend bei der Agentur für Arbeit zu melden, um eine mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu vermeiden. Bei einer außerordentlichen oder fristlosen Kündigung hingegen sollte man besser zunächst einen Anwalt konsultieren, da in solchen Fällen in der Regel eine Sperrzeit von 90 Tagen droht. Ein erfahrener Anwalt kann gegebenenfalls noch innerhalb der Drei-Wochen-Frist mit dem Arbeitgeber verhandeln und durch einen Abwicklungsvertrag die Sperrzeit abwenden oder abmildern.
2. Wie lange habe ich Zeit, wenn ich eine Kündigung erhalten habe?
Die Frist beträgt drei Wochen. Nach Ablauf dieser sogenannten Präklusionsfrist sind nahezu keine rechtlichen Möglichkeiten mehr offen. Auch eine rechtswidrige Kündigung wird dann wirksam.
3. Muss ich die Kündigung unterschreiben?
Nein, eine Kündigung muss nicht unterschrieben werden. Arbeitgeber verlangen oftmals eine Unterschrift, um den Empfang zu bestätigen, doch dies ist nicht verpflichtend. Wichtig ist, dass Sie selbst genau dokumentieren, wann Ihnen die Kündigung tatsächlich übergeben wurde. Sollte die Kündigung rückdatiert sein, empfehlen wir, das tatsächliche Übergabedatum zu dokumentieren.
4. Muss ich den Briefumschlag aufheben?
Ja, wir empfehlen dringend, den Umschlag bei einer per Post erhaltenen Kündigung aufzubewahren. Anhand des Poststempels oder Postlabels lässt sich das Zustelldatum exakt nachvollziehen, was für die Einhaltung der dreiwöchigen Frist wichtig ist.
5. Arbeitet meine Rechtsschutzversicherung mit jedem Anwalt?
Grundsätzlich übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten für jeden Anwalt Ihrer Wahl. Manche Versicherungen empfehlen oder bevorzugen bestimmte Anwälte, mit denen sie spezielle Tarife oder reduzierte Selbstbehalte vereinbart haben. Solche Angebote sind allerdings nicht zulässig, wenn sie den Versicherten zu einem bestimmten Anwalt zwingen, da dieselben Konditionen auch für Ihren Wunschanwalt gelten müssen.
6. Was kostet ein Anwalt?
Eine Erstberatung darf höchstens 249,90 Euro brutto kosten. Diese beinhaltet lediglich die Beratung, nicht aber die Vertretung oder die Erstellung von Schriftsätzen. Bei einer Kündigung hängen die Kosten wesentlich vom Bruttogehalt ab. Bei einem Bruttogehalt zwischen 2.500 und 4.000 Euro sollten Sie mit Anwaltskosten von etwa 2.000 bis 4.000 Euro rechnen.
7. Was muss ich tun, wenn ich zwei Kündigungen erhalten habe?
In diesem Fall ist besondere Vorsicht geboten. Jede Kündigung muss separat rechtlich geprüft und gegebenenfalls angefochten werden. Übergeben Sie deshalb jede einzelne Kündigung Ihrem Anwalt, damit er diese individuell prüfen und bearbeiten kann.

