Abmahnung erhalten – was jetzt zu tun ist
Die Abmahnung ist eine formelle Rüge des Arbeitgebers, mit der ein bestimmtes Fehlverhalten beanstandet wird. Sie hat eine doppelte Funktion: Sie soll den Arbeitnehmer auf sein Verhalten hinweisen und zugleich den Weg für eine mögliche verhaltensbedingte Kündigung ebnen, falls sich das Verhalten wiederholt.
Typische Gründe sind unentschuldigtes Fehlen, Zuspätkommen, Arbeitsverweigerung oder Verstöße gegen betriebliche Anweisungen. Entscheidend ist, dass das Verhalten konkret und nachweisbar ist.
Damit eine Abmahnung rechtlich wirksam ist, muss sie klar und verständlich formuliert sein:
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Das Fehlverhalten muss präzise beschrieben werden (Zeitpunkt, Handlung, Kontext).
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Es muss ein Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten benannt werden.
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Der Arbeitnehmer muss zur Verhaltensänderung aufgefordert werden.
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Die möglichen Konsequenzen im Wiederholungsfall (z. B. Kündigung) müssen klar benannt sein.
Obwohl auch eine mündliche Abmahnung theoretisch möglich ist, ist die schriftliche Form aus Beweisgründen gängige Praxis. Der betroffene Arbeitnehmer hat das Recht, eine Gegendarstellung abzugeben oder rechtlich gegen die Abmahnung vorzugehen – etwa durch Antrag auf Entfernung aus der Personalakte.
Unser Rat: Lassen Sie jede Abmahnung juristisch prüfen. Viele Abmahnungen sind fehlerhaft oder überzogen formuliert. Eine anwaltliche Einschätzung hilft, Ihre Rechte zu wahren und spätere Kündigungen abzuwehren.

