Kündigung im Arbeitsverhältnis – Was Sie wissen sollten
Eine Kündigung ist die einseitige Erklärung, ein Arbeitsverhältnis zu beenden – sei es durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer. Besonders bei Arbeitgeberkündigungen gelten strenge gesetzliche Vorgaben, insbesondere das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Formvorgaben und Fristen
Kündigungen müssen immer schriftlich erfolgen – mündliche, per E-Mail oder SMS ausgesprochene Kündigungen sind unwirksam. Die Kündigung wird erst mit Zugang beim Empfänger wirksam. Dabei ist der fristgerechte Zugang besonders wichtig, vor allem für Arbeitgeber.
Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz
Wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und im Betrieb regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind, greift das Kündigungsschutzgesetz. In solchen Fällen darf nur mit einem anerkannten Kündigungsgrund (betriebs-, verhaltens- oder personenbedingt) gekündigt werden. Zusätzlich genießen bestimmte Gruppen – etwa Schwangere, Menschen mit Behinderung oder Betriebsratsmitglieder – besonderen Schutz.
Kündigungsarten im Überblick:
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Ordentliche Kündigung: Mit Frist, je nach Vertrag und Betriebszugehörigkeit
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Außerordentliche (fristlose) Kündigung: Nur mit wichtigem Grund, z. B. Diebstahl
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Änderungskündigung: Kündigung mit Angebot veränderter Arbeitsbedingungen
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Betriebsbedingte Kündigung: Aus wirtschaftlichen oder strukturellen Gründen
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Verhaltensbedingte Kündigung: Wegen Fehlverhalten – meist nach Abmahnung
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Personenbedingte Kündigung: Bei dauerhafter Leistungsunfähigkeit oder Krankheit
Wie sollten Sie nach einer Kündigung reagieren?
Wichtig: Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Verpassen Sie diese Frist, gilt die Kündigung als wirksam – selbst wenn sie rechtswidrig war.
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